Tauschordnung

Tauschring Ahrensburg e.V.
Tauschordnung


01. Mitglieder tauschen untereinander auf der Basis von Lebenszeit.


02. Die Verantwortung für die Tauschhandlungen liegt ausschließlich bei den Tauschpartnern/-innen.


03. Es können Dienstleistungen und Waren getauscht werden.


04. Die Mitglieder stellen auf der Webseite „https://communities.cyclos.org//Ahrensburg“ ihre Tauschanzeigen ins Internet. Sie erscheinen im internen Mitgliederbereich mit den notwendigen Kontaktdaten. Anonymisiert sind beispielhafte Tauschanzeigen auf der Jimdo-Webseite „www.tauschring-ahrensburg.de“ auch für Nichtmitglieder einsehbar.


05. Der Vorstand behält sich vor Tauschanzeigen auszuschließen, die sittenwidrig oder in anderer Weise unzumutbar sind oder gegen die Satzung verstoßen.


06. Bei den regelmäßig stattfindenden Tauschtreffen können Tauschgeschäfte direkt getätigt und vereinbart werden.


07a. Dienstleistungen werden auf Basis von Lebenszeit verrechnet. Eine Stunde Lebenszeit entspricht 10 Schimmerlingen. Es gilt probeweise ab der JHV vom 08.03.2022 für 2 Jahre:
Abweichungen in gegenseitigem Einvernehmen sind erlaubt.

07b. Für zeitlich aufwändige Dienstleistungen, z.B. tageweises Hundesitting, können Pauschbeträge vereinbart werden.
07c. Warentausch auf der Basis von Schimmerlingen wird frei verhandelt.


08. Materialien bzw. Verbrauchsgüter werden grundsätzlich in Euro vergütet. Im gegenseitigen Einverständnis ist auch eine Vergütung in Schimmerlingen möglich.


09. Alle Mitglieder erhalten ein persönliches Online-Schimmerlingskonto über das alle Buchungen ausgeführt werden.


10. Bei Eintritt erhält das neue Mitglied ein Startguthaben von 50 Schimmerlingen, sodass sofort getauscht werden kann. Das Startguthaben muss nicht zurückgezahlt werden.


11. Mitglieder können aus persönlichen Gründen eine Tauschpause einlegen. Das Mitglied wird dann auf „inaktiv“ gestellt, kann aber an allen Vereinsaktivitäten teilnehmen, nur nicht tauschen.


12. Erbrachte Tauschleistungen sind zeitnah zu vergüten.


13. Können Tauschgeschäfte nicht konfliktfrei gelöst werden, besteht die Möglichkeit sich Hilfe bei der Mitgliederbetreuung oder dem Vorstand zu holen.


14. Mitglieder haben die Möglichkeit über den Ressourcentauschring RTR (www.rtr.de) mit Mitgliedern anderer Tauschringe (ca.95 Tauschringe) Tauschgeschäfte zu tätigen.


15. Tritt ein Mitglied aus dem Tauschring aus, muss das Mitglied sein Schimmerlingskonto auf null bringen.
Ein Schimmerlingsguthaben kann das Mitglied
a) einem oder mehreren Mitgliedern schenken.
b) auf das Organisationskonto einzahlen.
Schimmerlingsschulden müssen vom Mitglied ausgeglichen werden:
a) Schimmerlingsschulden werden im Verhältnis 1:1 in Euro an den Verein bezahlt.
b) Schimmerlingsschulden können jedoch auch von anderen Mitgliedern übernommen
werden.


In Einzelfällen kann mit dem Vorstand eine Härtefallregelung vereinbart werden.
Über Schimmerlings-Guthaben und-Schulden bei Ausschluss, Tod oder Verlust der Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen entscheidet grundsätzlich der Vorstand.


Beschlossen von der Mitgliederversammlung am 21.01.2016
Aktualisiert gem. JHV vom 08.03.2022


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Tauschordnung Stand 08.03.2022.pdf
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